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   AG Coburg, 25.06.2014 - 12 C 356/14   

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https://dejure.org/2014,58430
AG Coburg, 25.06.2014 - 12 C 356/14 (https://dejure.org/2014,58430)
AG Coburg, Entscheidung vom 25.06.2014 - 12 C 356/14 (https://dejure.org/2014,58430)
AG Coburg, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 12 C 356/14 (https://dejure.org/2014,58430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • captain-huk.de

    HUK-COBURG zur Zahlung der restlichen, vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Angemessene Gutachterkosten sind zu erstatten - Geschädigter hat Pflicht zur Schadensminderung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Coburg, 25.06.2014 - 12 C 356/14
    Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (so BGH, 6. Zivilsenat, 11.02.2014, VI ZR 225/13) .

    Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrags im Sinne von & 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, schlagen sich in ihr doch die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles einschließlich der - vor dem Hintergrund der subjektbezogenen Schadensbetrachtung relevanten - beschränkten Erkenninismöglichkeiten des Geschädigten regelmäßig nieder § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB tatsächlich erforderlichen Kosten entscheidend (so BGH, 6. Zivilsenat, 11.02.2014, VI ZR 225/13).

    0 356/14 -Seite 4 - Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (so BGH, 6. Zivilsenat, 11.02.2014, VI ZR 225/13).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Coburg, 25.06.2014 - 12 C 356/14
    C 358714 -Seite 3 - Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann der Geschädigte deshalb vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung nur den Ersatz derjenigen Sachverständigenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und erforderlich halten darf (BGH VersR 2005, 380; BGH NJW 2007, 1452).
  • OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Anspruch auf Unterlassung wegen Verstoßes

    Auszug aus AG Coburg, 25.06.2014 - 12 C 356/14
    Die Kosten der Schadensfeststellung sind Teil des zu ersetzenden Schadens (Palandt, BGB-Kommentar, § 249 Rn. 58; BGH NJW-RR 1989, 956).
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